Vertragsbedinungen

Anreise/Abreise

Am Ankunftstag können Sie das Ferienhaus ab 15.00 Uhr beziehen.

Am Abreisetag dürfen Sie bis 10 Uhr das Haus bewohnen. Bitte verlassen Sie das Haus so, wie Sie es vorgefunden haben.

 

Bezahlung

Bei Vertragsabschluss ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 20 % der Übernachtungskosten zu leisten. Den Restbetrag zahlen Sie bitte 2 Wochen vor Reiseantritt bzw. bei weniger als 2 Wochen vor Reiseantritt ist der Gesamtbetrag sofort zu zahlen.

 

Rücktritt

Der Rücktritt von dem bestätigten Vertrag muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Sollten wir Ihren gebuchten Zeitraum nicht weiter vermieten können, so wird bis 45 Tage vor Reiseantritt 50% des Übernachtungspreises fällig, danach und bei Nichterscheinen sind 100% des Übernachtungspreises zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

Wir empfehlen daher dringend eine Reiserücktrittversicherung und eine Reiseabbruchversicherung.

www.adac.de/produkte/versicherungen/landingpages/reiseruecktritt 

 

Sollte Seitens des Vermieters wegen unvorhergesehener Ereignisse ein Rücktritt vom Vertrag erfolgen, so hat der Mieter nur Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Miete. Ein weiterer Ersatzanspruch besteht nicht.

 

Benutzung

Der Mieter hat das von ihm gemietete Ferienhaus, alle dazugehörigen Anlagen und das vorhandene Inventar pfleglich zu behandeln. Alle während der Mietzeit entstandenen Schäden sind zu ersetzen. Das Ferienhaus ist während der Mietzeit selbst zu reinigen und in einem ordentlichen Zustand zu halten. Am Ende der Mietzeit wird durch unseren Hausservice die Endreinigung durchgeführt. Auf Hausordnungen und Bedienungsvorschriften wird verwiesen. Bei Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus und das zugehörige Inventar in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.

 

Das Mietobjekt darf nur mit der im Vertrag vereinbarten Personenzahl bewohnt werden. Hierbei zählen auch Kinder und Babys als volle Personen. Eine Mehrbelegung kann zur sofortigen Kündigung des Vertrages führen und begründet das Recht zu einer angemessenen Mehrvergütung.